Umzugsservice - Umzugstipps + Ratgeber
Bekanntgabe des Umzugstermins und Ihrer neuen Adresse
Unterrichten Sie Ihre Bekannten, Verwandten und Freunde über Ihre Adressänderung.
3 Wochen vor dem Umzug
Informieren Sie neben den gerade genannten Personenkreis auch folgende Institutionen und Behörden über Ihren bevorstehenden Wohnortwechsel:
- Arbeitgeber
- Agentur für Arbeit (Arbeitsamt)
- Energieversorger
- Einwohnermeldeamt / Bürgeramt (Polizeiliche Ummeldung)
- GEZ
- Hausbank
- Institutionen, Vereine und Verbände
- Kindergeldkasse
- Kindergarten / Schule
- Krankenkasse
- Post (Nachsendeantrag)
- Telekom (Telefonbucheintrag)
- Versicherungen
- Zeitungen und Zeitschriften (Abonnements)
- PKW - Zulassungsstelle
Auf der Post erhalten Sie bereits vorfrankierte Adressänderungskarten, nur noch Empfänger eintragen und absenden!
Arbeitgeber
Unterrichten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich davon das sich Ihre Adresse zu einem bestimmten Termin ändert. Bankverbindung nicht vergessen sollten Sie einen Kontowechsel anstreben (Lohnzahlung).
Agentur für Arbeit (Arbeitsamt)
Wenn Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen, müssen Sie schriftlich Ihre neue Adresse mitteilen. Sollte die Unterrichtung nicht rechtzeitig geschehen oder nachdem Sie umgezogen sind kann die Behörde Ihnen die Leistungen streichen, VORSICHT!!!
Energieversorger
Sie müssen vor dem Auszug die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und die Heizung ablesen. Ein Umzug ist zudem eine gute Gelegenheit, zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln.
Einwohnermeldeamt / Bürgeramt (Polizeiliche Ummeldung)
Dort müssen Sie persönlich erscheinen, um sich an Ihrem neuen Wohnort anzumelden. Die Abmeldung erfolgt durch die Neuanmeldung bzw. Ummeldung!
Hausbank
Teilen Sie Ihrer Bankfiliale die neue Adresse mit. Gegebenenfalls müssen Sie zu einer anderen Filiale wechseln.
Institutionen, Vereine und Verbände
Teilen Sie auch Ihren Vereinen die neue Anschrift mit oder kündigen Sie die Mitgliedschaft rechtzeitig.
Kindergarten / Schule
Sie sollten klären, ob ihr Kind in der gleichen Einrichtung bleiben kann, wenn Sie nur innerhalb einer Stadt umziehen. Bei einem Wohnortwechsel sollten Sie sich rechtzeitig mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen.
Post (Nachsendeantrag)
Stellen Sie einen Nachsendeauftrag. Sie können sich Ihre Post entweder für 6 oder 12 Monate an den neuen Wohnort nachschicken lassen.
Versicherungen
Sie müssen allen Versicherern die neue Anschrift mitteilen. Prüfen Sie gegebenenfalls, ob sich die Bedingungen durch den Umzug verändert haben. So kann sich durch eine größere Wohnung schnell die Versicherungssumme der Hausratversicherung ändern. Hausratversicherung PKW-Versicherung Rechtschutzversicherung Private Krankenversicherung usw.
Zeitungen und Zeitschriften (Abonements)
Denken Sie rechtzeitig daran, Ihre neue Anschrift Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen mitzuteilen oder das Abo fristgerecht zu kündigen.
PKW - Zulassungsstelle
Informieren Sie die Kfz-Versicherung über ihrem Umzug. Ziehen Sie in eine andere Stadt, müssen Sie sich an die Zulassungsstelle wenden. Doch auch wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen, müssen die Daten in Fahrzeugschein und -brief geändert werden. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt.
Wir wünschen Ihnen einen entspannten und schadensfreien Umzug in Ihr neues Heim!
Umzüge Teichert Berlin - Umzugsunternehmen Berlin
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